Die "EU-Cookie-Richtlinie"

Damit Benutzer von Websites wiedererkannt werden, das Benutzerverhalten optimiert werden kann und bereits eingegebene Informationen wieder dargestellt werden können, verwenden die meisten Websites sogenannte Cookies. Es handelt sich dabei vereinfacht gesagt um kleine Textdateien, die auf dem Rechner des Benutzers abgespeichert werden. Dies ist schon lange Zeit gängige Praxis und in den meisten Fällen völlig ungefährlich.

Nun gibt es auf Europäischer Ebene eine Richtlinie, die besagt, dass die Benutzer der Website diesem Verfahren zustimmen müssen. Diese Richtlinie müsste eigentlich aber zunächst durch deutsches Recht in einem Gesetz umgesetzt werden, damit sie in Deutschland überhaupt Gültigkeit hat.

Dies ist bislang nicht der Fall. Es gibt abweichend dazu den § 15 Abs.3 Telemediengesetz (TMG), der besagt, dass der Nutzer unterrichtet werden muss und auf das Widerspruchsrecht hingewiesen werden muss. Das kann aber eben auch bereits in der Datenschutzerklärung erfolgen. (Unsere Datenschutzerklärung mit entsprechenden Abschnitten findest Du hier: Datenschutz)

Unter den Fachleuten ist ein kleiner Streit entstanden, ob es nun erforderlich ist, dass der Nutzer in die Verwendung von Cookies einwilligen muss, da die Rechtslage hier scheinbar nicht ganz eindeutig ist.

Wir haben entschieden auf "Nummer Sicher" zu gehen und Euch einen entsprechenden Hinweis anzuzeigen, da wir der Meinung sind, dass dies transparenter ist und das "Surferlebnis" auf der Seite nicht zu sehr stört. Wir hoffen auf Euer Verständnis.

Weitere Details zu diesem Thema findet Ihr auch auf:

http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/8451-hinweispflicht-fuer-cookies.html